Hausordnung der Peter-Ustinov-Realschule-Köln

Vorwort

Peter Ustinov, der Namensgeber unserer, Schule, sah in Respekt die Grundlage jeder Beziehung.

„Die einzige Heimat, die zählt, ist das zivilisierte Benehmen".

Er verkörperte einen Weltbürger und Europäer, einen Mann mit vielen Leidenschaften und Talenten. Neben der Schauspielerei arbeitete er als Regisseur, Maler, Bühnenbildner, Erzähler, Synchronsprecher, Journalist, Schriftsteller, Rektor der Universität Durham, Mitglied der Académie des Beaux Arts. Diese Vielfalt an Talenten, sein Engagement für karitative Projekte (Peter-Ustinov-Stiftung), sein Vorgehen gegen Vorurteile (Gründung eines Lehrstuhls in Wien), seine Arbeit, als, Unicef-Botschafter und seine multikulturell geprägte Persönlichkeit bieten uns eine reiche Auswahl an Identifikationsmöglichkeiten.

Leitgedanke

Im Sinne Peter Ustinovs wollen wir, Schüler, Lehrer und Eltern, ein Zusammenleben, das von gegenseitiger Rücksichtnahme und Achtung geprägt ist. Wir gehen respektvoll und tolerant miteinander um, damit jeder sich wohl fühlt und sich keiner in seiner persönlichen Freiheit eingeschränkt oder gefährdet sieht, denn für das Zusammenleben in unserer Schule tragen wir alle die Verantwortung.
  1. Unser Unterricht

    1. Wir respektieren, dass

      • alle Schülerinnen und Schüler das Recht haben, ungestört zu lernen.
      • die Lehrerinnen und Lehrer das Recht haben, ungestört zu unterrichten.
    2. Aus dem unter Punkt 1.1 genannten Grund finden wir uns pünktlich zum Unterricht ein.

    3. Bei Fehlen der Lehrerin / des Lehrers informieren wir nach zehn Minuten die Schulleitung. Diese Aufgabe übernimmt unser/e Klassensprecher/in.

    4. Für die notwendigen Arbeitsmaterialien für das jeweilige Fach sind wir selbst verantwortlich.

    5. Um eine angenehme Lehr- und Lernatmosphäre zu schaffen, verhalten wir uns im Unterricht so, dass sich niemand gestört, belästigt oder gefährdet fühlt.

    6. Unterrichtsfremde Gegenstände (Handy, MP3-Player o.ä.), die den Ablauf des Unterrichts stören, können von meiner Lehrerin/ meinem Lehrer eingesammelt werden.

  2. Unser Vorgehen bei Unterrichtsversäumnissen

    1. Beurlaubungen werden von meinen Erziehungsberechtigten im Voraus schriftlich bei der Klassenlehrerin / bei dem Klassenlehrer beantragt.

    2. Meine Erziehungsberechtigten informieren die Schule am selben Tag telefonisch, sollte ich aus Krankheitsgründen nicht in der Lage sein, die Schule zu besuchen.

      1. Eine von meinen Erziehungsberechtigten schriftlich verfasste Entschuldigung übergebe ich meinem/ meiner Klassenlehrer/in, sobald ich wieder die Schule besuchen kann.
      2. Die Entschuldigung muss die Dauer und den Grund des Versäumnisses beinhalten.
    3. Tritt ein Unwohlsein während des Unterrichts auf, informiere ich die/den unterrichtende/n Lehrer/in und vereinbare die weitere Vorgehensweise.

  3. Unser Schulgelände und Schulgebäude

    1. Damit wir uns alle wohl fühlen, halten wir unsere Schule sauber, indem wir alle Räume, Flure und den Schulhof in ordentlichem Zustand verlassen.

      Jede(r) von uns ist mitverantwortlich für den Zustand unserer Schule.

    2. Unsere Schule und ihre Einrichtungen sind nicht unser Privateigentum. Damit so viele Schülergenerationen wie möglich, von dieser Einrichtung profitieren können, sorgen wir dafür, dass nichts beschädigt oder zerstört wird.

      Im Falle einer ungewollten, bzw. unbeabsichtigten Beschädigung haften wir dafür und sorgen für eine Reparatur bzw. für den Ersatz des beschädigten Gegenstandes.

    3. Vor dem allgemeinen Unterrichtsbeginn und in den Pausen,halten wir uns auf dem Schulhof auf. Im Falle von Streitigkeiten unter Mitschülem sprechen wir in den Pausen die anwesenden Streitschlichter/innen an, die durch ein Schal gekennzeichnet sind.

      Die an den Schulhof grenzende Sporthalle, der Parkplatz und die Einfahrt sind nicht Teil des Schulhofes und kein Aufenthaltsort für uns Schüler.

    4. Wir beachten, dass Schulfremde nur nach vorheriger Anmeldung als Besucher Zutritt zum Schulgebäude / Schulgelände haben.

      Schulfremden ist der Zutritt zum Schulgebäude und Schulgelände verboten.

    5. Das Rauchen auf dem gesamten Schulgelände ist laut Gesetz nicht erlaubt.

    6. Das Benutzen eines Handys ist auf dem gesamten Schulgelände nicht erlaubt.

    7. Das Kaugummikauen in der Schule ist nicht gestattet.

    8. Unsere Fahrräder stellen wir im Fahrradständer ab und alle motorisierten Fahrzeuge stellen wir.auf der gekennzeichneten Stelle unter dem Vordach ab.

  4. Verstöße gegen unsere Schulordnung

    1. Uns ist bewusst, dass bei Verstößen gegen die geltenden Regeln der Hausordnung oder bei Störung des Zusammenlebens der Schülergemeinschaft wir zur Verantwortung gezogen werden.

      Als Folge unseres Fehlverhaltens können wir u.a. zur, Erledigung folgender Aufgaben herangezogen werden:

      • Übernahme sozialer Dienste für die Schülergemeinschaft
      • Reparaturdienste zur Wiederherstellung geschädigter Gegenstände
      • Nachholen von Versäumnissen in Form von Oberstunden
      • Ausarbeiten von Referaten bzw. Vorträgen
    2. Um die Gemeinschaft zu schützen, müssen bei schweren oder wiederholten Verstößen gegen die geltenden Regeln gemä? den gesetzlichen Bestimmungen des Schulgesetzes § 53 weitere erzieherische Einwirkungen und Ordnungsma?nahmen ausgesprochen werden.

Fazit

Für das Zusammenleben in unserer Schule tragen wir alle die Verantwortung!