Versetzungsordnung

AO-SI - Versetzungsbestimmungen Realschule (§ 25 i. V. mit § 22)

Fächergruppe

Ausgleich

Bemerkung

I

II

I

II

5(6)

versetzt

5 5(6)

3 oder 3

versetzt

- bei angegebenem Ausgleich

5

3

5

5(6)

3

5* 5(6)

nicht versetzt

- Nachprüfung möglich ohne Ausgleich

5*

5*

5(6)

5* 5 5(6)

3 oder 3

nicht versetzt

5*

5 5(6)

3 oder 3

5

5* 5(6)

3

5* 5

3

5 5

5(6)

3

6

nicht versetzt

6 6

- Nachprüfung nicht möglich

- Ausgleich nicht

möglich

5 5 5

5 5 5 5

Erläuterungen:

Fächergruppe

I: D, M, E, Fach des Wahlpflichtbereiches I

II: alle übrigen Fächer

Fach des Wahlpflichtbereiches I in Klasse 7
  • nicht versetzungswirksam
  • keine Nachprüfung
Ausgleich
  • Zensur mindestens 3 - eine 3 in I ersetzt eine 3 in II
  • kein Ausgleich mehr für versetzungswirksam angekündigte Fächer (Halbjahresunterricht) des 1.Halbjahres durch ein anderes Fach desselben Lernbereichs im 2. Halbjahr
  • nur bei Abschlüssen gleicht mindestens eine 2 im muttersprachlichen Unterricht (Sprachprüfung) eine 5 in einer Fremdsprache aus (§ 6)
*Nachprüfung
  • ab Klasse 7 nur in einem Fach von 5 auf 4 möglich
  • auch möglich zur Erlangung eines Abschlusses oder einer Berichtigung (QV) durch Verbesserung um eine Notenstufe
  • nicht zulässig zur Erreichung eines Ausgleichs oder gleichwertigen Abschlusses